Anhebung der Altersgrenze: Novelle des Feuerwehrgesetzes trägt zum effektiven Schutz der Bevölkerung bei
MdL Rainer Ludwig: „Ministerrat hat großes Anliegen der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion auf den Weg gebracht.“
Am Dienstag hat der Bayerische Ministerrat in seiner Kabinettsitzung die Novellierung des Feuerwehrgesetzes auf den Weg gebracht. „Die Gesetzesänderung ist ein großes Anliegen unserer Fraktion und es freut mich ausdrücklich, dass die Anhebung der Altersgrenze bei Feuerwehren nun in die Umsetzung geht“, so Rainer Ludwig, Landtagsabgeordneter der FREIEN WÄHLER für den Stimmkreis Kulmbach/Wunsiedel.
„Die Funktionsfähigkeit der Feuerwehren ist Grundvoraussetzung, um die Bevölkerung bei Schadensereignissen versorgen und schützen zu können“, so Ludwig weiter. Um Bürgerinnen und Bürger effektiv schützen zu können, sei ein ausreichender Personalstand notwendig. Dass dies vielerorts allerdings keine Selbstverständlichkeit mehr ist, zeigen die zahlreichen Gespräche mit Feuerwehrkommandanten in der Region. So sind bei den Freiwilligen Feuerwehren in Oberfranken bereits jetzt Schwierigkeiten bei der Gewinnung von Personal zu verzeichnen, eine Entwicklung, die sich in Zukunft noch verschärfen könnte.
MdL Rainer Ludwig sieht Handlungsbedarf: „Um die Sicherheit der Menschen in Bayern nicht zu gefährden, muss neben verstärkter Nachwuchsgewinnung und der Förderung von Quereinsteigern auch die Möglichkeit ergriffen werden, Mitglieder so lange wie möglich im aktiven Dienst zu halten!“ Das zentrale Element der Gesetzesnovelle sei deshalb die Anpassung bei der Altersgrenze für den Feuerwehrdienst.
Aktuell endet der Feuerwehrdienst mit Vollendung des 65. Lebensjahrs. Die neue Regelung sieht nun vor, dass die Altersgrenze dynamisch an das Renteneintrittsalter (aktuell 67 Jahren) angepasst wird. Außerdem kann der Feuerwehrdienst in Zukunft auf Antrag und nach Bewilligung des Kommandanten um drei Jahre verlängert werden, wobei eine Verlängerung mehrfach möglich ist.
„Wir FREIE WÄHLER im Landtag setzen uns seit vielen Jahren für eine entsprechende Anpassung der Altersgrenze ein“ bekräftigt Ludwig. Die angestrebte Novellierung des Gesetzes markiere eine wegweisende Entscheidung für die Zukunft der Feuerwehren in Bayern, nachdem die Diskussion darüber in dieser Legislaturperiode auf FW-Initiative hin gestartet worden war.