MdL Rainer Ludwig: „Gesetz ist starkes Bekenntnis zu unseren Innenstädten, zur Nahversorgung, zur kommunalen Freiheit – und zum Schutz des Sonntags!“
Der Bayerische Landtag hat in der letzten Plenarsitzung das neue Bayerische Ladenschlussgesetz in finaler Lesung beschlossen. Damit endet die jahrzehntelange Bindung an das alte Bundesladenschlussgesetz von 1956. Bayern erhält endlich eine eigene, moderne Lösung, die den aktuellen Bedürfnissen von Handel, Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürgern gerecht wird – und zugleich den Sonntag als wichtigen Ruhetag schützt.
„Dieses Gesetz ist ein echter Meilenstein für Bayern – und insbesondere für unsere Regionen Kulmbach und Wunsiedel“, betont MdL Rainer Ludwig (FREIE WÄHLER). „Es ist das Ergebnis jahrelanger, intensiver Arbeit der FREIEN WÄHLER, die sich unermüdlich für mehr kommunale Freiheit, lebendige Innenstädte, eine zuverlässige Nahversorgung und den Schutz des Sonntags eingesetzt haben. Besonders wichtig war uns dabei, dass die Belange der Kirchen, der Gewerkschaften und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausdrücklich Berücksichtigung fanden.“
Bereits 2010 hatten die FREIEN WÄHLER erste Vorschläge für ein eigenes bayerisches Ladenschlussgesetz vorgelegt. Seither wurde dieses Ziel mit Nachdruck verfolgt. „Wir wollten keine verstaubten Vorschriften von oben, sondern eine praxisnahe, flexible Lösung, die unseren Städten und Gemeinden echten Handlungsspielraum gibt“, so Ludwig.
Die wichtigsten Eckpunkte des neuen Bayerischen Ladenschlussgesetzes im Überblick:
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Kommunen können künftig selbst und ohne Anlass bis zu acht Nächte an Werktagen für den Verkauf von 20 bis 24 Uhr festlegen.
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Bis zu vier weitere lange Einkaufsnächte pro Jahr können zusätzlich von Einzelhändlern gemeldet werden – zum Beispiel für Sonderaktionen wie Lesungen in Buchhandlungen. Eine einfache Mitteilung an die Gemeinde genügt.
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Personallos betriebene Kleinstsupermärkte mit bis zu 150 Quadratmetern Verkaufsfläche dürfen künftig täglich 24 Stunden – auch an Sonn- und Feiertagen – öffnen. Gemeinden können die Öffnung an Sonn- und Feiertagen jedoch auf mindestens acht Stunden begrenzen, um dem Ruhebedürfnis der Anwohnerinnen und Anwohner gerecht zu werden.
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Tourismus-, Ausflugs- und Wallfahrtsorte können künftig bis zu 40 Sonn- und Feiertage pro Jahr für den Verkauf von Produkten wie Souvenirs, Erfrischungen oder religiösen Artikeln freigeben.
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Bis zu vier verkaufsoffene Sonn- und Feiertage können weiterhin stattfinden – nun mit deutlich weniger Bürokratie: Ein besonderer Anlass wird gesetzlich vermutet, z. B. bei Märkten, Messen oder Brauchtumsveranstaltungen mit Publikumsverkehr.
„Diese neue Flexibilität ist ein entscheidender Schritt, um unsere Innenstädte zu beleben, den Handel zu stärken und den Menschen ein attraktives Einkaufserlebnis zu bieten“, erklärt Ludwig.
Ein besonders innovativer Bestandteil sei die Möglichkeit für digitale Kleinstsupermärkte. Gerade für ländliche Regionen wie Kulmbach und Wunsiedel bedeute das eine echte Chance: „Wir sichern damit die Nahversorgung vor Ort, stärken die Selbstbestimmung unserer Kommunen und reagieren aktiv auf den demografischen Wandel“, so Ludwig.
Der Austausch mit lokalen Unternehmern sei für Ludwig zentral gewesen: „Die Gespräche mit unseren Händlerinnen und Händlern sowie mit vielen engagierten Unternehmerinnen und Unternehmern aus beiden Landkreisen waren eine wertvolle Grundlage. Ihre Anregungen, Wünsche und Sorgen sind direkt in die Ausarbeitung des Gesetzes eingeflossen.“
Besonderer Dank gilt Sebastian Macht, dem Vorsitzenden des Marktredwitzer Stadtmarketingvereins „MAKNETISCH“.
„Sebastian Macht hat mit seinen praktischen Erfahrungen und konstruktiven Vorschlägen wesentlich dazu beigetragen, dass das Gesetz so praxisnah und zukunftsorientiert gestaltet werden konnte“, so Ludwig.
„Sein wertvoller Einsatz für die FREIEN WÄHLER und sein unermüdliches Engagement für eine starke regionale Wirtschaft sind ein Paradebeispiel dafür, wie Politik und Wirtschaft Hand in Hand an nachhaltigen Lösungen arbeiten. Solche engagierten Stimmen aus der Region sind für uns unverzichtbar, um die richtigen Weichen für eine erfolgreiche Zukunft zu stellen.“
Unterstützung für das Gesetz kommt auch von der IHK für Oberfranken Bayreuth, die die Reform als „dringend nötigen Schritt hin zu einer modernen, kundenorientierten Gesetzgebung“ bezeichnet.
Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hebt hervor: „Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt für eine zukunftsfähige, regional verankerte Wirtschaft – und es verbindet wirtschaftliche Freiheit mit sozialer Verantwortung. Besonders erfreulich ist, dass dabei auch die Interessen von Arbeitnehmern, Gewerkschaften und Kirchen Beachtung fanden.“
„Für uns war das Thema immer ein Herzensanliegen“, fasst Ludwig zusammen. „Wir stehen für eine Politik, die zuhört, anpackt und Ergebnisse liefert – mit einem klaren Fokus auf die Regionen abseits der Metropolen.“
Für Kulmbach, Wunsiedel und ganz Oberfranken bedeutet das neue Ladenschlussgesetz:
mehr Leben in den Innenstädten, kraftvollere regionale Wirtschaftskreisläufe, verlässliche Nahversorgung – und ein klares Bekenntnis zum Schutz des Sonntags.