MdL Rainer Ludwig: „Mit dem neuen Beteiligungsgesetz profitieren die Kommunen vor Ort – unbürokratisch und pragmatisch. Ein Gewinn auch für die Bürger!
Der Wirtschaftsausschuss des Bayerischen Landtags hat vergangene Woche dem neuen Beteiligungsgesetz für Windenergie- und PV-Freiflächenanlagen zugestimmt. Damit hat das wichtige energiepolitische Vorhaben eine zentrale parlamentarische Hürde genommen und ist ein Meilenstein für Bayerns Regionen
Laut dem Gesetzentwurf sollen Kommunen verpflichtend an den Erträgen von Windenergie- und PV-Freiflächenanlagen beteiligt werden – im Umfang von 0,2 bis 0,3 Cent pro erzeugter Kilowattstunde. Für eine typische Windenergieanlage mit rund 7 Megawatt Leistung ergibt sich daraus ein jährlicher Betrag von etwa 28.000 bis 42.000 Euro, bei einer PV-Freiflächenanlage mit 10 Megawatt Leistung zwischen 20.000 und 30.000 Euro.
Der oberfränkische Landtagsabgeordnete Rainer Ludwig (FW) hat als Mitglied des Wirtschaftsausschusses wesentlich zur Gestaltung beigetragen und begrüßt den Beschluss ausdrücklich:
„Wenn Kommunen profitieren, profitieren automatisch auch die Menschen vor Ort.“
Finanzielle Gestaltungsräume für Kommunen
Städte und Gemeinden erhalten dadurch unmittelbare Gestaltungsspielräume und Planungssicherheit. Die Kommunen können frei entscheiden, welche Maßnahmen vor Ort den größten Nutzen bringen – von Investitionen in die Infrastruktur für Straßen und Schulen, Kinderbetreuung, Pflege des Ortsbildes, der Dorferneuerung, der Gebäudemodernisierung bis hin zu Bürgerprojekten, zahlreichen Beteiligungsmodellen und verbilligten Stromtarifen.
„Dies bringt auch einen Mehrwert für unsere heimische Region in Oberfranken, denn Kommunen können die Einnahmen aus den Anlagen direkt dort einsetzen, wo es den Bürgerinnen und Bürgern unmittelbar zugutekommt.
Nach den zahlreichen Gesprächen mit unseren Bürgermeistern in meinem Stimmkreis, in den Landkreisen Kulmbach, Wunsiedel und Bayreuth steht für mich fest: Die Kommunen können am besten einschätzen, welche Maßnahmen vor Ort Verwendung finden und somit die Akzeptanz für neue Windräder und PV-Anlagen wächst“, so Rainer Ludwig.
Gleichzeitig eröffnet das Gesetz neue, freiwillige Wege der direkten Bürger-Beteiligung.
Flexibler Rahmen für direkte Bürgerbeteiligungen
„Eine Pflicht zur direkten Beteiligung hätte zu einer überbordenden Bürokratie geführt und den Bau neuer Anlagen monatelang verzögert – im schlimmsten Fall sogar verhindert.“
Jetzt schafft der Gesetzesentwurf wichtige Rahmenbedingungen, damit die Kommunen sich mit Vorhabenträgern auf Beteiligungsmodelle einigen können. Ergänzend ist dazu die direkte Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern noch als Soll-Formulierung enthalten; Vorhabenträger sind angehalten, entsprechende Angebote zu unterbreiten.
Dies ermöglicht eine flexible Umsetzung und stellt sicher, dass die Besonderheiten des Einzelfalls Berücksichtigung finden. Gleichzeitig ist damit auch der Appell verbunden, die Belange der Bürgerinnen und Bürger noch stärker in den Fokus zu nehmen.
Damit geht der Bürger eben nicht leer aus – sondern das Gesetz schafft in punkto Bürgerbeteiligung einen klaren Rahmen, setzt aber auf Freiwilligkeit.
„Mit dieser bürokratiearmen Ausgestaltung wird sichergestellt, dass die Regelungen einfach und schlank umzusetzen sind“, so Rainer Ludwig.
Windkraftausbau in Bayern nimmt Fahrt auf
Alle bayerischen Regionen sind derzeit auf der Suche nach geeigneten Standorten für Windräder, um die gesetzlichen Flächenziele zu erreichen – die Zuständigkeit liegt bei den Regionalen Planungsverbänden; mancherorts stößt das auf Skepsis. Daher ist es ein wichtiges Signal, dass Kommunen künftig verpflichtend mitverdienen.
Fazit: „Dieses Beteiligungsgesetz verbindet Pragmatismus mit Bürgernähe. Es ist einfach, unbürokratisch und sorgt dafür, dass Kommunen und die Menschen vor Ort konkret profitieren können. Wir schaffen Anreize statt Zwänge und stärken so die Akzeptanz für die Energiewende“, erklärt Ludwig.
Das Beteiligungsgesetz wird in den kommenden Wochen noch im Finanz- und Verfassungsausschuss beraten und anschließend dem Plenum des Bayerischen Landtags zur endgültigen Abstimmung vorgelegt.