Kampf der FREIEN WÄHLER hat sich gelohnt: 50 Millionen Euro-Härtefallfonds „Strabs“ startet am 1. Juli
München/Kulmbach: Am 1. Juli 2019 nimmt die von den FREIEN WÄHLERN durchgesetzte Härtefallkommission für Strabs-Opfer ihre Arbeit auf. „Ab dann können Bürgerinnen und Bürger, die in den Jahren 2014 bis 2017 Straßenausbaubeiträge bezahlt und dadurch eine Härte erfahren haben, einen Antrag auf Erstattung stellen“, freut sich Rainer Ludwig, Landtagsabgeordneter der FREIEN WÄHLER aus Kulmbach.
Die Staatsregierung hat einen entsprechenden Härtefallfonds eingerichtet und eine unabhängige Kommission eingesetzt, die über die Ausreichung von Strabs-Rückzahlungen entscheidet. „50 Millionen Euro Rückerstattung für besonders hart betroffene Bürgerinnen und Bürger – das soll uns erst mal jemand nachmachen“, sagt Ludwig stolz.
Zwar seien die Straßenausbaubeiträge auf Druck der FREIEN WÄHLER bereits 2018 abgeschafft worden, dennoch habe die „Strabs“ in den vergangenen Jahren viele Menschen in Bayern hart getroffen. „Oft mussten Grundstückseigentümer existenzbedrohend tief in ihre Tasche greifen, um für Straßensanierungen aufzukommen. Jetzt aber können sie endlich für einen Teil ihrer Kosten entschädigt werden. Das betrifft vor allem Bürger, die bei Straßenausbaubeiträgen im Zeitraum 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2017 eine besondere Härte erfahren mussten. Von den Härtefallfonds können auch zahlreiche Bürgerinnen und Bürger im Wahlkreis Kulmbach/Bayreuth/Wunsiedel profitieren“
„Straße saniert – Bürger ruiniert“ – dieser einstige Schlachtspruch der Anti-Strabs-Allianz Bayerns könne nun endlich der Vergangenheit angehören. Denn übertrieben hohe Kosten für den Straßenausbau seien eine Zumutung, weshalb der Härtefallfonds nun viele Bürger nachträglich entschädige. Ludwig abschließend: „Das haben wir FREIEN WÄHLER in der Koalition durchgesetzt – wir lassen die Bürger nicht im Stich!“
Hinweis: Entschädigungszahlungen für geleistete Straßenausbaubeiträge können ab kommender Woche Montag, 1. Juli 2019 unter nachfolgendem Internetlink beantragt werden:
https://www.stmi.bayern.de/kub/komfinanzen/abgabenrecht/haertefall/index.php