München/Oberfranken: Der kommunale Finanzausgleich erreicht 2020 mit rund 10,3 Milliarden Euro einen neuen Höchststand. In diesem Zusammenhang fördert der Freistaat kommunale Hochbaumaßnahmen insbesondere an öffentlichen Schulen und Kindertageseinrichtungen. Aufgrund des nach wie vor hohen Investitionsbedarfs der Kommunen wurde der Haushaltsansatz für die Förderung kommunaler Hochbaumaßnahmen in 2020 um rund 50 Millionen Euro auf insgesamt 600 Millionen Euro erhöht.
Oberfranken profitiert von den Geldern maßgeblich. FREIE WÄHLER- Landtagsabgeordneter für Kulmbach/Bayreuth/Wunsiedel, Rainer Ludwig: „Die höchste Summe im Regierungsbezirk bekommt heuer die Stadt Bayreuth für die Generalsanierung und den Umbau der Stadthalle – nämlich 8 Millionen Euro. Ebenso freut es mich, dass die Stadt Hof für die Generalsanierung der bühnentechnischen Anlagen des Stadttheaters inklusive notwendiger baulicher Anpassungen mit 3,5 Millionen Euro sehr hohe finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt bekommt.“
Auch der Landkreis Wunsiedel bekommt eine erhebliche Summe im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs zur Verfügung gestellt. Für die Generalsanierung der Fichtelgebirgsrealschule in Marktredwitz fließen 1,4 Millionen Euro von München in die Region.
Die höchste Summe im Landkreis Kulmbach geht nach Mainleus. „Für die Erweiterung der dortigen „Kita am Rathaus” sowie die Erweiterung des Kinderhortes im Dachgeschoss des Rathauses stellt der Freistaat 550.000 Euro zur Verfügung“, freut sich MdL Rainer Ludwig.
Eine Übersicht ALLER Maßnahmen finden sie hier: Art. 10 BayFAG – Gesamtliste Bewilligungen 2020
Zur Info: Förderung kommunaler Hochbauten nach Art. 10 FAG
Die wiederkehrenden finanziellen Belastungen der Kommunen werden im kommunalen Finanzausgleich durch pauschale Leistungen (wie Schlüsselzuweisungen, Investitionspauschalen) abgedeckt. Diese Pauschalen werden durch spezielle Projektförderungen ergänzt. Deshalb gewährt der Staat nach Maßgabe der Bewilligung im Haushalt zusätzliche Verstärkungsmittel für Zweckzuweisungen. Es handelt sich hierbei um freiwillige Leistungen, für die keine gesetzliche Verpflichtung besteht. Die staatlichen Mittel werden für die Förderung von Einzelinvestitionen eingesetzt, deren Realisierung für die Kommunen oftmals nicht ohne zusätzliche Mittel möglich wäre. Die Hochbauförderung nach Art. 10 des des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes (BayFAG) ist hierfür ein klassisches Beispiel. Sie soll gewährleisten, dass in allen Regionen Bayerns in etwa die gleiche kommunale Infrastruktur für Schulen und Kindertageseinrichtungen angeboten werden kann. Empfänger staatlicher Zuweisungen nach Art. 10 BayFAG sind ausschließlich Gemeinden, Landkreise, Bezirke, Verwaltungsgemeinschaften, Schulverbände und kommunale Zweckverbände. Bei der Bemessung der staatlichen Förderleistungen werden die finanziellen Verhältnisse des Antragstellers individuell berücksichtigt.