MdL Rainer Ludwig hatte versprochen, Fördermöglichkeiten für das geplante Überflutungsschutzkonzept der Stadt Kulmbach zu eruieren.
Auf seine Initiativen hin kommen nun kurz vor den Weihnachtsfeiertagen erfreuliche Meldungen aus dem Umweltministerium sowie dem Wasserwirtschaftsamt Hof.
OB Ingo Lehmann zeigte sich hoch erfreut über die eröffneten Perspektiven und dankte Rainer Ludwig für sein Engagement und den „starken Impuls“. „Die Fachabteilungen der Stadt Kulmbach werden nun die Optionen auf ihre Realisierung hin prüfen“. OB Lehmann unterstreicht noch einmal die Bedeutung des Hochwasserschutzes als elementare Pflichtaufgabe der Stadt Kulmbach.
Kulmbachs 2. Bürgermeister Frank Wilzok war begeistert über die „frohe Botschaft“ und begrüßt es ausdrücklich, dass damit das Spektrum der für Kulmbach wichtigen Hochwasserschutzmaßnahmen deutlich erweitert werden könne. Dies sei ein zukunftsweisendes Signal. Diese Kostenreduzierung stelle eine zusätzliche Einsparmaßnahme dar, womit der städtische Haushalt nochmals spürbar entlastet werden könnte.
Auch 3. Bürgermeister Ralf Hartnack dankte seinem WGK- Fraktionskollegen für dessen Einsatz und ist optimistisch, dass mit den Fördermöglichkeiten erhebliches Kostenpotential eingespart werden kann. „Die WGK war es auch, die den entsprechenden Anstoß in den Vorberatungen für den Haushaltsentwurf der Stadt Kulmbach für das kommende Jahr gab, nochmals nachzubessern und Fördermöglichkeiten über die Landesregierung zu prüfen.
Demzufolge könnten bei gleichbleibender Investitionssumme über 1 Mio. € Kosten durch die Förderung eingespart werden – alternativ die Investitionssumme für einen erweiterten Hochwasserschutz um die prozentuale Förderung erhöht werden.“
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Hier das Informationsschreiben von MdL Rainer Ludwig an Kulmbachs OB Ingo Lehmann:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in der Stadtratssitzung vom 05.11. hatten Sie mich öffentlich gebeten, über meine Verbindungen der FW-Landtagsfraktion zum FW-geführten Umweltministerium evtl. erweiterte, potentielle Fördermöglichkeiten für das geplante Überflutungsschutzkonzept der Stadt Kulmbach zu eruieren, welches im Stadthaushalt mit 2,25 Mio. € fixiert ist. Gerne habe ich div. Initiativen auf unterschiedlichen Ebenen ergriffen.
Ich freue mich, Ihnen heute mitteilen zu können, dass es optionale Fördermöglichkeiten mit einem Zuschuss von 50 bis 75 % gibt.
Diese können jedoch nicht auf die vorliegende Entwurfsplanung gewährt werden;Um in den Genuss einer Förderung zu kommen, ist hierzu ein anderer Ansatz notwendig, sprich eine Modifizierung dieser vorgesehenen „kleineren Maßnahmen“ (z. B. Starkregen) bzw. eine inhaltliche konzeptionelle Ausarbeitung hin zu einem „Integralen Hochwasserschutzkonzept“.*
Nachfolgend die einzelnen Fördermöglichkeiten im Bereich „vorbeugender Hochwasserschutz“ nach RZWas 2018, die mir aus dem Staatsministerium für Umwelt u. Verbraucherschutz von meinem FW-Fraktionskollegen und Umweltminister Thorsten Glauber übersandt wurden:
1. Erstellung eines integralen Konzepts zum kommunalen Sturzflutrisikomanagement – Fördersatz 75 %
2. Erstellung von integralen Hochwasserschutz und Rückhaltekonzepten – Fördersatz 75 %
3. Verwirklichung von integral wirkenden Rückhaltemaßnahmen (Rückhaltebecken) auf der Basis eines Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzepts zum Schutz vor einem hundertjährlichen Hochwasser – Fördersatz 65 %
4. Schutzmaßnahmen vor dem hundertjährlichen Hochwasser durch Gewässerausbau (z. B. Hochwasserschutzmauern, Flutmulden usw.) – Fördersatz 50 %
Sog. „Integralen Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzepten“ beschreibt detailliert das beigefügte Infoblatt der Bayer. Staatsministeriums für Umwelt- und Verbraucherschutz:
Relevante Auszüge hieraus für die Bauvorhaben in Kulmbach:
Integrale Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzepte sind Planungskonzepte die
a) nicht nur das Gewässer sondern das gesamte Einzugsgebiet) oberhalb von Hochwassergefährdungen an Gewässern dritter Ordnung betrachten
b) alle drei Handlungsfelder des Hochwasserschutzes (natürlicher Rückhalt, technischer Hochwasserschutz, Hochwasservorsorge) berücksichtigen
c) … aufzeigen, wie ggf. in Kombination verschiedener Maßnahmen ein Schutz vor dem hundertjährlichen Hochwasser (+15 % Klimazuschlag) für bestehende Siedlungsbereiche an Gewässern dritter Ordnung erreicht werden kann.
d) neben dem Hochwasserschutz auch die Verbesserung der Gewässerdynamik, der Gewässerqualität und Gewässerökologie, die Beschattung, die Verringerung der Bodenerosion, die Verbesserung des Nährstoffrückhaltes in der Fläche sowie die Wiederherstellung des natürlichen Wasserhaushaltes als Ziel vorsehen.
Wie das Umweltministerium mitteilt, wird aktuell auch an neuen Förderprogrammen (Starkregen als Fördergegenstand) gearbeitet; diese sind derzeit allerdings weder inhaltlich noch vom zeitlichen Horizont spruchreif.
Für die Planung und Umsetzung der einzelnen Maßnahmen unterstützt das Wasserwirtschaftsamt Hof die Stadt Kulmbach sowohl fachlich wie auch in förderrechtlicher Hinsicht. Mit dieser Behörde, dem Wasserwirtschaftsamt, hatte ich ebenso Kontakt aufgenommen und die genannten Optionen intensiv und konstruktiv thematisiert. Analog der Empfehlungen des Ministeriums bin ich gemeinsam mit dem Wasserwirtschaftsamt zum gleichen Ergebnis gekommen, das bisherige Konzept der Stadt Kulmbach dahingehend anzupassen, dass die modifizieren Ausführungen der Verwaltung sich auf ein „Integrales Hochwasserschutzkonzept“ fokussieren müssen, um entsprechende Fördermaßnahmen zu generieren. Das Wasserwirtschaftsamt hat vollumfängliche Aufgeschlossenheit und seine volle Bereitschaft in pragmatischer und unterstützender Weise signalisiert, das bisherige Konzept in ein Integrales Hochwasserschutzkonzept einzugliedern und gemeinsam mit der Stadt Kulmbach fort zu entwickeln.
Ich freue mich über die erzielten erfolgsversprechenden Aussichten, bitte um Prüfung meiner eruierten Empfehlungen seitens der Verwaltung und bin sehr zuversichtlich, dass demzufolge die geplanten Vorhaben mit entsprechender Förderung zielführend realisiert werden können.