Wichtige Mitteilung für alle Städte und Gemeinden auch in den Landkreisen Kulmbach, Bayreuth und Wunsiedel: MdL Rainer Ludwig, energiepolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER- Landtagsfraktion, informiert aktuell über die vor wenigen Wochen vom Bayerischen Landtag beschlossene sogenannte „10 H-Regelung“, die vorsieht, dass die Privilegierung von Windenergieanlagen (WEA) im Außenbereich nur dann greift, wenn die WEA einen Mindestabstand vom 10-fachen ihrer Höhe zur Wohnbebauung einhält.
Diese Regelung dient dem Interessenausgleich und dem Ausgleich von Spannungen in der Bevölkerung, die mit dem zunehmenden Ausbau der Windenergie verbunden sind. „Unberührt davon bleibt aber die Möglichkeit für Gemeinden, Baurecht für WEA durch Bauleitplanung zu schaffen – ein transparentes Verfahren, das die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Fachbehörden vorsieht und somit die Abwägung und Bewertung der berührten Belange und einen Interessenausgleich sicherstellt“, so FREIE WÄHLER- Landtagsabgeordneter Rainer Ludwig und energiepolitischer Sprecher. Bebauungspläne seien demnach bei Geltung der 10 H-Regelung die einzige Umsetzungsmöglichkeit für WEA in einem Abstand kleiner 10 H.
Die Entscheidung, ob und in welcher Form Kommunen Bauleitplanungen für Windenergieanlagen einleiten, liegt jedoch bei der jeweiligen Gemeinde selbst. Dies ist Ausdruck der verfassungsrechtlich gewährleisteten kommunalen Planungshoheit. Das bedeutet auch, dass die Gemeinden die Bauleitplanverfahren in eigener Verantwortung durchführen. Das Verfahren und die planerische Abwägung müssen dabei den gesetzlichen Vorgaben genügen.
Wie Bayerns Bauministerin Kerstin Schreyer dem Landtagsabgeordneten mitteilt, werde dazu in Kürze aktualisiertes Informationsmaterial zur Verfügung gestellt: mit den öffentlich abrufbaren Broschüren bzw. Handbüchern „Planungshilfen für die Bauleitplanung“, dem „Leitfaden Bürgerbeteiligung“ und dem „Merkblatt Bauleitplanung für Windenergieanlagen“. Die Kommunen kennen damit die Möglichkeiten der Bauleitplanung für WEA und haben Zugang zu den nötigen Informationen für ihre Planungsentscheidung und die Durchführung des Verfahrens.
Nach Abschluss der Überarbeitung des Informationsmaterials werden die Kommunen in einem Rundschreiben ausdrücklich darauf bzw. die Möglichkeit zur Abweichung von der 10 H-Regelung durch Bebauungsplan hingewiesen.
„Als energiepolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER- Landtagsfraktion – mit dem Thema im Detail vertraut – stehe ich allen Städten und Gemeinden natürlich gerne für weitergehende Informationen zur Verfügung“, so Rainer Ludwig.
Im Rahmen der derzeitigen Info-Tour, die Rainer Ludwig in Städte und Gemeinden seines Stimmkreises führt, ist die 10 H-Regelung in Verbindung mit dem Ausbau erneuerbarer Energien wie Windkraft aber auch Photovoltaik stets ein vorrangiges Thema.