Rede von MdL Rainer Ludwig im Plenum:
München/Kulmbach/Wunsiedel: Aktuell hat die Corona-Pandemie unsere Wirtschaft fest im Griff; nahezu alle Branchen leiden unter erheblichen Einbußen. Wir stehen vor der größten Rezession seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs. Das Virus hat nach wie vor großen Einfluss auf fast alle Bereiche unseres Lebens und die Krise überlagert so gut wie alle anderen Themen. Selbst Klima- und Umweltschutz sind gefühlt in den Hintergrund getreten. Das gilt auch für den energiepolitischen Sektor, insbesondere was den Ausbau der Windkraft in Bayern betrifft; zuletzt ist dieser durchaus ins Stocken geraten. Windkraft ist allerdings ein wesentlicher, essenzieller Baustein, um die Energiewende zu meistern.
FREIE WÄHLER- MdL Rainer Ludwig aus Kulmbach und zugleich energiepolitischer Sprecher seiner Fraktion hat hierzu im Plenum des bayerischen Landtags eine Rede gehalten: „Die schwarz-orange Koalition hat bei der Änderung der Bayerischen Bauordnung einen Kompromiss für die Rettung in Betreib befindlicher Windkraftanlagen gefunden. Gemeinsam haben wir etwa 20 Windkraftanlagen davor bewahrt, wegen Rechtsunsicherheiten bei der 2014 eingeführten 10 H-Regel abgebaut zu werden.“ Es gibt eine Reihe von Windkraftanlagen in Bayern, deren Bau vor Inkrafttreten der 10 H-Regel beantragt wurde, bei denen die Verfahren aber so lange gedauert haben, dass der beantragte Anlagentyp bei Erteilung der Genehmigung nicht mehr verfügbar war. „Gerne hätten wir mehr erreicht und alle von der Bundesnetzagentur begünstigten Standorte in Bayern gerettet – alle 58 WE- Projekte mit in die Rechtssicherheit zu übernehmen – so wie es der Ministerratsbeschluss vom 03.12.19 auch vorsah“, so MdL Ludwig.
Neue Anlagen sind in der Regel umweltfreundlicher, leiser und leistungsstärker. Sie könnten sich unserer Ansicht nach durchaus auf eine rechtskräftige ältere Baugenehmigung stützen – wenn sie nicht höher werden als ursprünglich genehmigt. Der Landtagsabgeordnete ergänzt: „Wir haben diese Debatte intensiv geführt – durchaus mit Verständnis für den politischen Standpunkt unseres Koalitionspartners, der CSU und auch für das Argument, dass viele Menschen durchaus keine Windräder in unmittelbarer Nähe haben wollen und dies mit Protestaktionen zum Ausdruck bringen.“ Ein Ausbau gegen den Willen der Bevölkerung verspricht keinen nachhaltigen Erfolg der Energiewende.
Rainer Ludwig fügt hinzu: „So haben wir uns, wie das unter Partnern üblich ist, wenn man unterschiedliche Sichtweisen und Auffassungen vertritt, auf den vorliegenden Kompromiss verständigt. Dieser ist dennoch ein wichtiger Schritt hin zur Versorgung Bayerns mit regenerativer Energie. Schließlich wollen auch wir in Bayern einen belastbaren Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Mit dieser Kompromisslösung wird Rechtssicherheit für die bisher errichteten Windräder der genannten Fallgruppe 1 erreicht. In diesen bekannten 20 Fällen wurde das Vertrauen der Anlagenbetreiber durch die Inbetriebnahme bereits realisiert.
MdL Ludwig: „Dieses Vertrauen erachten wir als schutzwürdig, da die Betreiber mit Blick auf die bisherige Verwaltungspraxis davon ausgegangen sind, dass Anlagentypwechsel in der Regel nicht genehmigungspflichtig seien und daher die 10-H-Regelung keine Anwendung finde. Sie haben auf den Weiterbetrieb ihrer Anlagen vertraut. Eine mögliche Anordnung des Rückbaus der bereits errichteten Anlagen wäre unseres Erachtens in der Regel nicht verhältnismäßig.“
Die Herstellung von Rechtssicherheit durch die Gewährung des materiellen Bestandsschutzes im Hinblick auf die baurechtliche Privilegierung ist deshalb gerechtfertigt. Daher wurde unserem Anliegen – in Teilen – Rechnung getragen. „Aus diesem Grund stimmen wir der Änderung der Bauordnung zu“, so der energiepolitische Sprecher der FREIE WÄHLER- Landtagsfraktion, MdL Rainer Ludwig, in seinem Redebeitrag abschließend.