MdL Rainer Ludwig: „Ein kraftvoller Impuls für unsere Innenstädte, Nahversorgung und kommunale Freiheit“
Jetzt wurde der Gesetzentwurf für ein eigenständiges Bayerisches Ladenschlussgesetz in den Landtag eingebracht. Damit ersetzt Bayern das überholte Bundesgesetz von 1956 durch eine moderne, bayerische Lösung.
MdL Rainer Ludwig (FREIE WÄHLER) begrüßt die Reform mit Nachdruck:
„Dieses Gesetz ist ein echter Meilenstein für Bayern – und eine spürbare Stärkung für unsere Städte, Gemeinden und den ländlichen Raum. Es trägt klar die Handschrift der FREIEN WÄHLER: bürgernah, praxisorientiert und vertrauensvoll im Umgang mit Handel, Kommunen und Gesellschaft.“
Im Zentrum steht der Gedanke, mit Augenmaß neue Freiräume für die Ladenschlusszeiten zu schaffen – bei gleichzeitigem Schutz des sozialen Miteinanders. Das Grundkonzept bleibt bestehen: Ladenöffnungen von 6 bis 20 Uhr an Werktagen. Doch künftig dürfen Kommunen bis zu acht verkaufsoffene Abende jährlich bis 24 Uhr organisieren – ohne Anlassbindung. Zusätzlich dürfen Händler ihre Geschäfte viermal jährlich individuell bis Mitternacht öffnen.
Unverändert bleiben vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr, die weiterhin anlassbezogen sein müssen.
„Dieser ausgewogene Dreiklang aus Bewährtem und Neuerungen sorgt für Stabilität und Belebung zugleich“, so Ludwig.
Ein zukunftsweisender Bestandteil ist die Regelung zu digitalen Kleinstsupermärkten ohne Personal: Diese dürfen künftig rund um die Uhr – auch an Sonn- und Feiertagen – geöffnet sein, sofern ihre Fläche 150 Quadratmeter nicht übersteigt.
„Ein guter Kompromiss, der Nahversorgung ermöglicht, den Wettbewerb schützt und klare rechtliche Rahmenbedingungen schafft“, so Ludwig.
Gerade für die Regionen Kulmbach, Wunsiedel, Selb und Marktredwitz sei das ein entscheidender Schritt:
„Wo klassische Strukturen zurückgehen, schaffen wir neue, verlässliche Angebote für die Menschen vor Ort – alltagstauglich, flexibel, zukunftssicher.“
Der Abgeordnete betont dabei seine Nähe zu den örtlichen Unternehmern und deren Bedürfnissen:
„Wir stehen kommunal seit Jahren im engen Kontakt mit unseren Händlerinnen und Händlern in Kulmbach, Wunsiedel, Selb, Marktredwitz und im gesamten Fichtelgebirge. Ihre Anregungen und Sorgen sind in dieses Gesetz eingeflossen.“
Auch über den regelmäßigen Austausch mit dem Stadtmarketingverein Marktredwitz ‚maknetisch‘ – etwa in Gesprächen mit Vorsitzendem Sebastian Macht – nehme er wertvolle Rückmeldungen aus der Praxis mit.
Das neue Gesetz folgt dem klaren Grundsatz: mehr Freiheit, weniger Hürden. Es schafft einheitliche Regelungen, entlastet die Verwaltung und stärkt die Entscheidungskompetenz der Gemeinden.
Bereits 2010 hatten die FREIEN WÄHLER erste Grundlagen für ein bayerisches Ladenschlussgesetz erarbeitet.
„Diese Reform ist längst überfällig. Wir danken unserem Koalitionspartner, dass er nun endlich eingelenkt hat“, so Ludwig.
„Jetzt setzen wir gemeinsam einen zentralen Punkt des Koalitionsvertrags um – eines unserer Herzensanliegen.“
Die Neuregelung wurde in enger Abstimmung mit über 40 beteiligten Verbänden und Gruppen erarbeitet. Der Entwurf fand dabei breit angelegte Zustimmung – gerade in den Punkten Flexibilität, Sonntagsschutz und Nahversorgung.
Ziel ist das Inkrafttreten noch im Laufe des Jahres 2025.