Ludwig: „Fatales Signal in Zeiten explodierender Baupreise –
gerade für den ländlichen Raum in Oberfranken“
„Eine aufgezwungene Sanierungspflicht wird vor allem Menschen in Oberfranken vor erhebliche Probleme stellen und gefährdet den Wohlstand von Familien und Rentnern, von Eigentümern und Mietern. Gerade im ländlichen Raum fehlt in vielen Fällen das Geld, um die realitätsfernen Vorstellungen aus Brüssel umzusetzen.
Wir Freien Wähler unterstützen einen starken Klimaschutz, aber er darf die Bevölkerung nicht überfordern und darf unter keinen Umständen dazu führen, dass die Menschen sich ein Leben in ihren eigenen vier Wänden nicht mehr leisten können. Gegen diese dogmatische Politik zu Lasten der Bevölkerung im ländlichen Raum werden wir uns mit aller Kraft einsetzen.
Die Zustimmung von Bundesminister Habeck auf EU-Ebene wäre eine weitere Meile auf der ordnungspolitischen Irrfahrt der Berliner Ampelregierung. Die Sanierungspflicht würde insbesondere Ein- und Zweifamilienhäuser treffen und zu gravierenden Kosten für Eigentümer führen. Für den Großteil wären diese kaum zu stemmen. Neben dem Verbot von Öl- und Gasheizungen ist das geplante Vorhaben ein neuer Nackenschlag für die Menschen in unserem Land und ein fatales Signal in Zeiten explodierender Baupreise.
Die jüngste Entscheidung des EU-Parlaments zeigt einmal mehr, wie wichtig die vernünftige Stimme der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion in der aktuellen Lage ist. Bereits seit über einem Jahr arbeiten wir daran, dass die Verantwortlichen in Bund und EU sich an den harten Fakten orientieren und nicht an ideologischen Fantasien. Auch wir setzen uns für den Klimaschutz ein: Dabei nehmen wir die Bürgerinnen und Bürger jedoch mit, statt sie durch unrealisierbare Forderungen zu verunsichern. Wir werden auch weiter für flächendeckend verfügbaren und bezahlbaren Wohnraum in Bayern kämpfen!“
Die EU plant eine Sanierungspflicht: Demnach sollen Wohngebäude so modernisiert werden, dass sie bis zum Jahr 2030 der Energieeffizienzklasse E und bis 2033 der Energieeffizienzklasse D entsprechen. Für Nicht-Wohngebäude soll diese Pflicht schon drei Jahre früher gelten.